Förderverein Stadtbibliothek Rottenburg

29.06.2026: Gesundheitspolitik: Aktuelle Probleme und Gesetzesvorhaben

1. Begrüßung (Dr. Hans-Ulrich Brändle)

Hans-Ulrich Brändle begrüßt die Teilnehmenden und informiert darüber, dass Frau Prof. Dr. Cornelia Henschke aus familiären Gründen kurzfristig absagen musste. Er bedankt sich bei Herrn Dr. Eissler für seine spontane Bereitschaft, den Impuls für den heutigen Gesprächskreis zu übernehmen.

Dr. Eissler ist Facharzt für Allgemeinmedizin und war viele Jahre in Reutlingen als Hausarzt tätig. Zudem war er Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg und Leiter des Lehrbereichs Allgemeinmedizin der Universität Tübingen (Bereich Forschung).

 

2. Impuls (Dr. med. Manfred Eissler)

Zur Präsentation (kann als pdf heruntergeladen werden)

 

3.Fragen bzw. Diskussionsbeiträge (Protokoll Rudolf Uricher)

  • Wie hat sich bei den Ausgaben der GKV (Gesetzliche Krankenversicherungen) der ambulante Bereich im Vergleich zum stationären Bereich entwickelt? Der größte Kostentreiber, so der Referent, sind die Arzneimittel, an zweiter Stelle die Heil- und Hilfsmittel, dann die Krankenhäuser und erst an 4. Position der ambulante Bereich.
  • Woher kommt die Schere bei der Kostenentwicklung und woher die Schere bei der Zahl der Fachärzte im Vergleich zur Zahl der Hausärzte? Liegt es an der Vergütung, an einem Kulturwandel oder an der Work-Life-Balance? Diese Entwicklung ist mit verursacht durch die im Jahr 2000 eingeführte Fallpauschale. Diese sollte die Kosten reduzieren, aber das Gegenteil ist passiert.
  • Eissler führt dazu aus, dass ab 1995 eine Niederlassung als Hausarzt nur noch mit einer Facharzt-Ausbildung für Allgemeinmedizin möglich war. Vorher hätten sich auch Klinikärzte als Hausärzte niederlassen können. Dies sei nur noch mit einer Weiterbildung der Fachärzte zum Hausarzt möglich (5-jährige Weiterbildung seit 2006). In diesem Zusammenhang habe sich der Strukturwandel ausgewirkt.
  • Aus der Patientenperspektive kritisiert eine Teilnehmerin bei den IGEL-Leistungen, dass man oft schon bei der Anmeldung ein Formular zum Unterschreiben bekommt, obwohl man die Zusammenhänge noch nicht versteht. Wie könnten Ärzte verpflichtet werden, die Patienten vorab ausreichend aufzuklären? Welche Regelungen wären sinnvoll? Aus Erfahrungen als ehemaliger Hausarzt bestätigt Dr. Eissler diese von Patienten geäußerte Kritik. Generell besteht eine Pflicht für den Arzt zur schriftlichen Aufklärung. Zu überlegen wäre die Einführung der Umsatzsteuer für IGEL-Leistungen. Dies hätte zur Folge, dass sich ab einem bestimmten Umfang eine Umsatzsteuerpflicht auf den gesamten Praxisbereich erstrecken könnte, was abschreckend wirken könnte.
  • Der Bereich Gesundheit, so ein Teilnehmer, habe sich zum Geschäftsmodell entwickelt und Gesundheit werde als Ware verstanden. Plädiert wird für die Einführung einer Grundversicherung gegenüber dem bisherigen Zweiklassensystem.
  • Angesichts solcher marktwirtschaftlichen Komponenten in der Medizin könne der Arzt entscheiden, was attraktiv ist, um es anzubieten. Daher ist die nun vorgesehen Einholung einer Zweitmeinung angemessen. Als Beispiel wurde die wachsende Zahl der Kaiserschnitte angeführt. Wie könnte geregelt werden, dass diese Entwicklung zumindest teilweise wieder rückgängig gemacht wird? In diesem Zusammenhang merkt Dr. Brändle an, dass bei einer Geburt das Einholen einer Zweitmeinung nicht mehr möglich sei. Kritisch bewertet wird, dass in Kliniken bei Kaiserschnitten teilweise Ratenvorgaben bestehen. Eine Beeinflussung durch die ärztliche Seite wäre durchaus möglich, aber Geld spiele dabei eben auch eine Rolle.
  • Eissler sieht eine notwendige Unterscheidung zwischen Ökonomie, die überall erforderlich sei, und Kommerzialisierung, die kritisch zu bewerten sei. Notwendig seien Änderungen bei den Vergütungsregelungen im Bereich Versorgung. Zudem sei das Finanzierungssystem für die Krankenhäuser ebenfalls ein Kostentreiber.
  • Ein Teilnehmer weist auf die Problematik hin, dass bei älteren Menschen eine Reduzierung wiederkehrender Krankenhausaufenthalte, deren Ursache Probleme bei der Versorgung waren, angestrebt wurde. Förderlich wäre, dieser Konstellation mit einem interdisziplinären System zu begegnen. Fallpauschalen hätten eine kritische Entwicklung produziert. Die Finanzierung sei bereits teilweise auf die Patienten verlagert.
  • Brändle hält es für geboten, die Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung effizienter zu organisieren. Zudem begünstige die Skalierung große Krankenhäuser.
  • Als Beispiel für die Notwendigkeit interdisziplinärer Herangehensweise sei die geriatrische Komplexbehandlung. Allerdings habe es lange gedauert, bis das funktioniert habe.
  • Durch die DRGs (Diagnosis Related Group = diagnosebezogene Fallgruppen) wurde der Druck auf die Wirtschaftlichkeit vergrößert. Die Einführung der DRGs habe die Zahl der Diagnosen nach oben getrieben. In Australien habe es dieses System vorher gegeben. Als es in Deutschland eingeführt wurde, habe sich Australien bereits wieder daraus verabschiedet. (Anmerkung Dr. Eissler: Auch in Australien erfolgt die Krankenhausabrechnung weiterhin teilweise über DRGs, sie wurden nicht ganz abgeschafft, aber z.T. angepasst)
  • Weiter wurde angemerkt, dass im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin die eine oder andere Stufe der Vorsorgeuntersuchungen verzichtbar wäre.
  • Brändle stellt für den weiteren Verlauf der Diskussion die Frage: Wie sieht ein Blick nach vorne aus? Wie sieht die Zukunft der ambulanten Versorgung aus? Wie gehen andere Länder vor? Gibt es eine Zielplanung?
  • Ein Teilnehmer sieht eine ungelöste Spannung zwischen den im Gesetzesvorhaben vorgesehenen Maßnahmen bzw. Kürzungen und den Forderungen der von der Reform Betroffenen wie Ärzte, Pharmaziekonzerne oder Kliniken. Die Frage ist daher, wie aus fachlicher und finanzieller Sicht die Vorschläge und geplanten Regelungen zu bewerten sind. Als langjähriger Hausarzt bewertet Dr. Eissler die Vorschläge der Regierung durchaus als ausgewogen. Die Ministerin selbst habe sinngemäß gesagt, wenn alle Beteiligten dagegen protestieren, dann zeige dies, dass die Änderungsvorschläge durchaus gerecht verteilt sind.
  • Eissler benennt noch zwei Aspekte. Zum einen haben wir in Deutschland ein „doppeltes Facharzt-System“, in anderen Ländern, z. B. England, komme man nur über den Hausarzt zum Facharzt. Zum andern gibt es die Aufteilung in gesetzlich und privat Versicherte, so wie in Deutschland, nur noch in Chile.
  • Als kritischer Punkt wird noch angemerkt, dass staatlich Bedienstete über öffentliche Haushalte versichert seien. Für eine Bürgerversicherung gebe es in Berlin aber keine Mehrheiten. Wichtig sei ein primäres Versorgungssystem (z.B. mit Communitiy Health Nurse) zu gestalten.

 4. Abschluss und Dank (Dr. Hans-Ulrich Brändle)

Abschließend wird noch auf eine Veranstaltung zur Primärmedizinischen Versorgung hingewiesen, die am 08.10.2026 um 19.00 Uhr im Großen Hörsaal der Medizinischen Klinik in Tübingen stattfinden wird.

Dr. Brändle als Moderator verbindet seinen Dank an den Impulsgeber Dr. Eissler sowie an alle Teilnehmenden mit dem Wunsch an alle, einen Lebensstil für eine gesunde Gesellschaft zu pflegen und anzustreben.

 

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